Damian Kukowka
Dipl.-Ing. (FH)
63303 Dreieich
Mobil: 0177 4027634
Email: info@top-energieberatung.com
Was kann saniert und bezuschusst werden? Wie gehe ich vor?
1. Kontaktieren Sie Ihren Energieberater
Er erstellt Ihnen einen Energieberatungsbericht (iSFP) nach BAFA-Vorgaben
Ein Energieberatungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan) vom geschulten Energieberater (Energieeffizienzexperten EEE) erstellt, zeigt Ihnen den Weg zum KfW-Energieeffizienzhaus. Darin wird alles gezeigt und dokumentiert, was zu tun ist, um eine energetische Sanierung fachgerecht, effizient und BAFA- bzw. KfW-gefördert durchzuführen.
Die Erstellung dieses Energieberatungsberichtes wird aktuell mit 80 % der Kosten vom Staat gefördert, d. h. der Eigentümer (1-2FH) muss nur 325 € selbst tragen. Bei diesem Preis braucht kein Hausbesitzer mehr darüber nachzudenken, ob er es endlich anpacken sollte - nur wann!
2.1 Anhand des BAFA-Energieberatungsberichtes (iSFP) kann die Zuschuss-/Kredit-Förderung gezielt beantragt werden:
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Der Zuschuss für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA seit dem 01.01.2024:
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Die Kreditvariante bei der KfW ab dem 27.02.2024:
1. Wärmeerzeuger (Nähere Infos)
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Die Baubegleitung kann im Rahmen der o.a. Förderanträge auch beantragt werden
2.2 Sanierung in einem Schritt zum Effizienzhaus - Kreditförderung über die KfW-Bank:
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Seit 2023 ist bei einer energetischen Sanierung in einem Schritt zum Effizienzhaus (ab Standardstufe 85) nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über die KfW Bank im Programm www.kfw.de\261 (BEG-WG) möglich.
2.3 Neubauförderung:
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Die neuesten Informationen zur Neubauförderung: Standardstufe 40 QNG (KfW-Programm 297,298)
3. Vorgehensweise
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Informationen zur Antragstellung
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Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur BEG (FAQ) oder zum GEG(FAQ)