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Was kann saniert und bezuschusst werden?  Wie gehe ich vor?

1.  Kontaktieren Sie Ihren Energieberater

            Er erstellt Ihnen einen Energieberatungsbericht  (iSFP) nach BAFA-Vorgaben

 

Ein Energieberatungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan) vom geschulten Energieberater (Energieeffizienzexperten EEEerstellt, zeigt Ihnen den Weg zum KfW-Energieeffizienzhaus. Darin wird alles gezeigt und dokumentiert, was zu tun ist, um eine energetische Sanierung fachgerecht, effizient und BAFA- bzw. KfW-gefördert durchzuführen.  

Die Erstellung dieses Energieberatungsberichtes wird aktuell mit 80 % der Kosten vom Staat gefördert, d. h. der Eigentümer (1-2FH) muss nur 325 € selbst tragen. Bei diesem Preis braucht kein Hausbesitzer mehr darüber nachzudenken, ob er es endlich anpacken sollte - nur wann!

Mehr Info...

2.1  Anhand des BAFA-Energieberatungsberichtes (iSFP) kann die Zuschuss-/Kredit-Förderung gezielt beantragt werden:

  • Der Zuschuss für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA seit dem 01.01.2024:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  2. Anlagentechnik (außer Heizung)

  3. Wärmeerzeuger (Wärmenetze) 

  4. Heizungsoptimierung

  5. Fachplanung und energetische Baubegleitung 

  • Die Kreditvariante bei der KfW ab dem 27.02.2024:

 1. Wärmeerzeuger   (Nähere Infos)

  • Die Baubegleitung  kann im Rahmen der o.a. Förderanträge auch beantragt werden 

2.2 Sanierung in einem Schritt zum Effizienzhaus - Kreditförderung über die KfW-Bank:

  • Seit 2023 ist bei einer energetischen Sanierung in einem Schritt zum Effizienzhaus (ab Standardstufe 85) nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über die KfW Bank im Programm www.kfw.de\261 (BEG-WG) möglich.

 

2.3 Neubauförderung:

3.  Vorgehensweise 

Weitere Förderungsmöglichkeiten  bei der Landesenergieagentur Hessen: hier.

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